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Verzichtserklärung für Prestige-Events

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Teilnehmenden einer von Rapha veranstalteten Fahrt. Fahrten in den USA werden veranstaltet von Rapha Racing LLC, Fahrten in Australien von Rapha Racing Pty Ltd und Fahrten in Japan von Rapha Racing K.K Ltd. Alle anderen Fahrten werden von Rapha Racing Limited veranstaltet (der jeweilige Veranstalter wird im Folgenden als „Rapha“ bezeichnet). Das Ausfüllen eines Anmeldeformulars durch den Teilnehmer gilt als Bestätigung der Zustimmung zu diesen Bestimmungen.

Der Teilnehmer stimmt den folgenden Bestimmungen im Namen des Teilnehmers und seiner Teammitglieder zu.

  1. Der Teilnehmer erkennt an, dass die Veranstaltung, zu der er sich anmeldet, in keiner Form ein Rennen ist. Es gibt keine Rennen mit Zeitnahme, und es werden keine gefahrenen Zeiten aufgezeichnet. Jeder, der den Eindruck erweckt, gegen andere Teilnehmer zu fahren, darf nicht mehr mitfahren und wird von der Teilnahme an zukünftigen Events ausgeschlossen.

  2. Der Teilnehmer akzeptiert die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbundenen Risiken und Gefahren. Die Risiken beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Kollisionen mit Fußgängern, Fahrzeugen, anderen Fahrern, beweglichen oder unbeweglichen Objekten; Gefahren, die sich aus der Streckenbeschaffenheit ergeben, aus dem Versagen von Ausrüstungsgegenständen, aus der Witterung, aus unzureichendem Sicherheitszubehör, aus Zubehör oder Material, das von Rapha oder dem Teilnehmer gestellt wird.

  3. Der Teilnehmer akzeptiert, dass sich diese Risiken aus seinem eigenen Handeln ergeben können; aus dem Handeln oder Nichthandeln anderer Teilnehmer der Veranstaltung; aus der Gegend, in der/den Bedingungen, in denen die Veranstaltung stattfindet; und/oder aus der Nachlässigkeit des Teilnehmers selbst oder anderer Personen, unabhängig davon, ob dies zu der Zeit bekannt oder vernünftigerweise vorhersehbar ist. Der Teilnehmer nutzt sein Urteilsvermögen und akzeptiert seine Pflicht, sich anderen Fahrern um ihn herum gegenüber rücksichtsvoll zu verhalten.

  4. Der Teilnehmer akzeptiert und übernimmt alle Risiken und ist für sein Verhalten während der Teilnahme an der Veranstaltung komplett selbst verantwortlich. Rapha übernimmt keinerlei Verantwortung für das Verhalten des Teilnehmers noch für die Folgen solchen Verhaltens.

  5. Jeder Teilnehmer muss selbst für seinen Versicherungsschutz während der Teilnahme an der Veranstaltung sorgen. Wo Gebühren anfallen, beinhalten diese keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall, Erkrankung oder bei Fahrlässigkeit auf Seiten irgendeines einzelnen Teilnehmers. Für Unfälle und Verletzungen, die von den Handlungen eines Teilnehmers herbeigeführt werden, ist dieser Teilnehmer vollständig verantwortlich.

  6. Jeder Teilnehmer ist verantwortlich für alle Gebühren oder Kosten, die anfallen oder verursacht werden durch einen Unfall, der von dem Fahrer ausgelöst wird oder in den er verwickelt ist. Dies beinhaltet, ist aber nicht begrenzt auf die Kosten eines Polizei-, Feuerwehr- oder Notfalleinsatzes oder vergleichbare Dienste wie eine Bergrettung. Sollte eine Situation eintreten, in der der Teilnehmer nicht in der Lage dazu ist, die Entscheidung zu treffen, einen Notfalldienst zu alarmieren, oder dies aus irgendeinem Grund unterlässt, stimmt der Teilnehmer zu, dass dies von einem Mitarbeiter von Rapha oder einer anderen Person für ihn getan wird. Für diesen Fall übernimmt der Teilnehmer dennoch die Kosten einer solchen Handlung und ist für ihre Folgen verantwortlich.

  7. Der Teilnehmer verzichtet auf sein Klagerecht gegenüber Rapha und/oder seinen Beauftragten, Geschäftsführern, Agenten, Verantwortlichen, Freiwilligen und Angestellten, gegenüber anderen beteiligten Veranstaltern, Sponsoren, Werbekunden und, falls vorhanden, Eigentümern oder Vermietern von Liegenschaften, wo die Veranstaltung stattfindet, und auf sämtliche Verbindlichkeiten, Ansprüche, Forderungen, Verluste oder Schäden auf Seiten des Teilnehmers, die sofort oder später auftreten, und die verursacht oder mutmaßlich verursacht worden sind durch die Mitwirkung des Teilnehmers an der Veranstaltung oder durch seine damit verbundene An- oder Abreise, einschließlich der Fahrlässigkeit des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer.

  8. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer, körperlich und geistig in der Lage zu sein, Rad zu fahren, und frei zu sein von Erkrankungen oder Beschwerden, die ihn am Fahren hindern könnten, und in ausreichender körperlicher Verfassung zu sein, um die vor der Veranstaltung bekanntgegebene Distanz zurückzulegen. Wenn sich der Teilnehmer während der Veranstaltung dazu entscheidet, Strecke und Entfernung zu ändern, tut er dies auf eigenes Risiko.

  9. Wenn eine organisierte Fahrt von einem Vertreter von Rapha geführt wird, bemüht sich Rapha um eine ausgewogenes Verhältnis von Führern und Teilnehmern, das den Bedingungen der Fahrt gerecht wird.

  10. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass Anweisungen und Strecke während der Veranstaltung abweichen können.

  11. Das Anmeldeformular muss von einer Person ausgefüllt werden, die 16 Jahre oder älter ist. Der Veranstalter kann einen Altersnachweis verlangen. Teilnehmern, die 16 oder 17 Jahre als sind, wird die Teilnahme an der Veranstaltung gestattet, wenn ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter einverstanden ist und das Anmeldeformular im Namen des Teilnehmers unterschreibt.

  12. Der Teilnehmer willigt ein, jederzeit einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen, wenn er während der Veranstaltung Fahrrad fährt. Rapha behält sich das Recht vor, Personen ohne Helm oder ohne geeignete Bekleidung und Ausrüstung von der Teilnahme auszuschließen.

  13. Der Teilnehmer bestätigt, dass das von ihm bei der Veranstaltung verwendete Fahrrad und seine gesamte Ausrüstung dem Einsatzzweck entsprechen und verkehrssicher sind.

  14. Ein großer Teil der Fahrt findet auf öffentlichen Straßen statt, und der Teilnehmer ist sich dessen vor der Abfahrt vom Startort oder Cycle Club bewusst. Wenn der Teilnehmer Bedenken bezüglich der Strecke und dem Radfahren im Straßenverkehr hat, sollte er nicht teilnehmen. Punkte entlang der Strecke könnten nicht markiert sein, daher ist es wichtig, dass die Teilnehmer bei den Gruppen bleiben, mit denen sie fahren.

  15. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass für den Fall, dass er nicht zum Veranstaltungsort, zum Cycle Club oder zu einem anderen vereinbarten Zielort zurückkehrt, eine Suchaktion gestartet werden kann, deren Kosten der Teilnehmer tragen muss.

  16. Während der Fahrt darf kein Alkohol getrunken werden.

  17. Der Teilnehmer willigt in die Verwendung seiner persönlichen Daten ein im Rahmen der

  1. Der Teilnehmer gewährt Rapha das unwiderrufliche und unbegrenzte Recht und die Erlaubnis, Bilder oder Abbildungen von ihm, seinen Namen und/oder seine biografische Daten ganz oder in Teilen und in Art oder Form verändert zu nutzen, wiederzuverwenden, zu veröffentlichen und wiederholt zu veröffentlichen, ohne Einschränkungen bezüglich Änderungen oder Modifizierungen, farblich oder sonstwie, hervorgebracht durch alle möglichen Medien und in allen Medien der Gegenwart und Zukunft zum Zwecke der Illustration, der Promotion, der Kunst, der redaktionellen Nutzung, der Werbung, des Handels oder für alle sonstigen Zwecke.

  2. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass zu den anhängen allgemeinen Bedingungen und Übereinkünften zusätzliche zur Anwendung kommen können, darunter Verzichtserklärungen, Pflichtentbindungen, Haftungsvereinbarungen sowie mögliche Bedingungen eines Fahrradverleihs und andere Bedingungen. Alle derartigen weiteren Bedingungen und Übereinkünfte verstehen sich als Zusatz; diese allgemeinen Bedingungen werden durch sie nicht abgelöst, ersetzt oder sonstwie beeinflusst.

  3. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass diese Erklärung die Haftung von Rapha in keiner Weise einschränkt oder ausschließt bei: (a) Tod oder Personenschäden, die durch die Fahrlässigkeit von Rapha verursacht wurden; (b) jede sonstige Angelegenheit, in Bezug auf die es für Rapha rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder zu beschränken. Der Teilnehmer ist jedoch auch damit einverstanden, dass für den Fall, dass Rapha für haftbar erachtet wird, die Haftung von Rapha in keinem Fall £10.000 überschreitet.

  4. Diese Bestimmungen unterliegen englischem Recht und fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.

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