RCC – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Über die Mitgliedschaft
Der Rapha Cycling Club ist eine globale Gemeinschaft leidenschaftlicher, aktiver Radfahrer mit exklusivem Zugang zu unseren begehrtesten Produkten, Erlebnissen und Angeboten. Mitglieder des RCC stehen im Mittelpunkt von Rapha; sie erfahren als Erste von allen mit Spannung erwarteten Produkteinführungen, erhalten alleinigen Zugang zu einer Reihe exklusiv für sie entwickelter Produkte und vorrangigen Zugang zu unseren saisonalen Sales. Jedes Jahr arbeiten unsere Teams daran, neue Kooperationen, Events und Sonderangebote zu schaffen, die ausschließlich RCC-Mitgliedern vorbehalten sind.
Neben dem gemeinsamen Fahren, dem Schaffen von Erinnerungen und dem Aufbau von Freundschaften auf der ganzen Welt verbindet die Mitglieder die Liebe zum Radsport und Raphas Mission, ihn zum beliebtesten Sport der Welt zu machen. Sie sind über unsere Mitglieder-App verbunden, mit der jede lokale Community Ausfahrten planen, sich treffen und das Beste ihres jeweiligen Standorts teilen kann.
Erfahren Sie mehr über die RCC-Mitgliedschaft.
Fahren mit dem Rapha Cycling Club
Der Rapha Cycling Club existiert, um Radfahrer überall zu verbinden und ihnen zu ermöglichen, gemeinsam zu fahren, Freundschaften zu schließen und Erinnerungen zu schaffen.
Mitglieder müssen sich mit den Rapha-Verkehrsregeln vertraut machen, um eine sichere und einheitliche Fahretikette, bewährte Verfahren und Kameradschaft zu gewährleisten.
Beim Fahren mit Rapha, dem Rapha Cycling Club oder extern, aber in Club-Kleidung, repräsentieren Mitglieder den Club und begegnen anderen Radfahrern, Verkehrsteilnehmern und der Öffentlichkeit mit Respekt und Höflichkeit.
Das Tragen eines Helms ist für alle Club-Ausfahrten verpflichtend, unabhängig davon, ob diese von Rapha oder von anderen Mitgliedern organisiert werden; dies gilt auch für jede Ausfahrt, bei der Club-Kleidung getragen wird.
Die offizielle Rapha Cycling Club-Kleidung ist Mitgliedern vorbehalten und kann von Ihrem lokalen Community-Leiter bei verschiedenen Radsportverbänden weltweit registriert werden (z. B. British Cycling).
Der Rapha Cycling Club wird von Rapha betrieben und geführt. Ausfahrten werden von Rapha-Mitarbeitern, einem Netzwerk von Tourenleitern und Mitgliedern organisiert und geleitet.
Aus Sicherheitsgründen werden Mitglieder gebeten, ihr Fahrrad in gutem funktionsfähigem Zustand zu halten und für die meisten Ausfahrten ein Rennrad mit Rennlenker sowie Klickpedale und entsprechende Schuhe zu verwenden. Bitte erkunden Sie sich vor der Ausfahrt beim Organisator, welches Fahrrad geeignet ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rapha Cycling Club-Mitgliedschaft
Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2025
1. Definitionen
Mitglied: Eine Person mit einer aktiven und gültigen Rapha Cycling Club (RCC)-Mitgliedschaft.
Mitgliedschaft: Die im Rahmen des RCC-Programms bereitgestellten Leistungen und Vorteile.
Verlängerungsdatum: Das Datum, an dem sich die Mitgliedschaft jährlich verlängert.
Widerrufsfrist: Der Zeitraum von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Kauf der Mitgliedschaft.
Vorteile: Exklusive Angebote und Leistungen, die Mitgliedern gemäß Abschnitt 6 zur Verfügung stehen.
Clubhouse: Ein physischer Rapha-Einzelhandels- und Café-Standort.
2. Mitgliedschaftsvereinbarung
2.1 Mit dem Kauf oder der Aktivierung einer Mitgliedschaft stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
2.2 Mitgliedschaften sind persönlich und nicht übertragbar.
3. Laufzeit, Verlängerung & Zahlung
3.1 Die Mitgliedschaft ist ab dem Kaufdatum 12 Monate gültig.
3.2 Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht gemäß Abschnitt 5 gekündigt wird.
3.3 Verlängerungsgebühren werden zum jeweils aktuellen Listenpreis von der gespeicherten Zahlungsmethode abgebucht. Die Benachrichtigung erfolgt 30 Tage im Voraus.
3.4 Schlägt die Zahlung fehl, versucht Rapha erneut, die gespeicherte Zahlungsmethode zu belasten. Bleibt dies nach 7 Tagen erfolglos, kann die Mitgliedschaft pausiert oder gekündigt werden.
3.5 Mitglieder können ihre Zahlungsdaten jederzeit über rapha.cc aktualisieren. Eine entsprechende Erinnerung wird 30 Tage vor dem Verlängerungsdatum versendet.
4. Aktivierung der Mitgliedschaft und Kommunikation
4.1 Die Mitgliedschaft wird bei Online-Käufen mit der Bestellbestätigung aktiviert.
4.2 Rapha kommuniziert ausschließlich über die registrierte E-Mail-Adresse, die mit dem rapha.cc-Konto des Mitglieds verknüpft ist.
4.3 Mitglieder müssen die Marketing-Kommunikation von Rapha abonnieren, um Updates zu Mitgliedschaftsvorteilen zu erhalten, einschließlich frühzeitigem Zugang und exklusiven Produktankündigungen. Mitglieder können ihre Abonnementeinstellungen auf der Seite „Meine Einstellungen verwalten" ihres rapha.cc-Kontos einsehen und anpassen.
5. Kündigung
5.1 Innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf
5.1.1 Eine vollständige Rückerstattung wird gewährt, wenn die Kündigung innerhalb von 14 Tagen beantragt wird und keine Mitgliedschaftsvorteile in Anspruch genommen wurden.
5.1.2 Wurden Vorteile bereits genutzt, erfolgt keine Rückerstattung, außer aus folgenden Gründen:
Schwangerschaft,
schwere Krankheit oder Verletzung,
Wohn- oder Arbeitsortwechsel (über 5 Meilen),
Schließung Ihres lokalen Clubhouse.
5.1.3 In solchen Fällen kann Rapha angemessene Kosten für genutzte Leistungen sowie Verwaltungsgebühren abziehen.
5.1.4 Alle Kündigungsanträge müssen per E-Mail an rcc@rapha.cc gestellt werden.
5.1.5 Genehmigte Rückerstattungen werden über die ursprüngliche Zahlungsmethode abgewickelt.
5.2 Nach 14 Tagen
5.2.1 Sie können jederzeit per E-Mail an rcc@rapha.cc kündigen.
5.2.2 Um eine Verlängerung zu vermeiden, muss die Kündigung mindestens 5 Tage vor Ihrem Verlängerungsdatum eingehen.
5.2.3 Nach Ablauf der 14-tägigen Frist erfolgt keine Rückerstattung, außer nach alleinigem Ermessen von Rapha. Genehmigte Rückerstattungen werden:
als Rapha.cc-Gutschein ausgestellt,
mit einer Verwaltungsgebühr belegt.
6. Mitgliedschaftsvorteile
6.1 Zu den Mitgliedschaftsvorteilen können unter anderem gehören:
Zugang zu exklusiver RCC-Kleidung und -Produkten, Partnerangebote und Kooperationen, vergünstigte Getränke und Fahrradverleih für Mitglieder.
6.2 Die Vorteile können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die aktuelle Liste der Vorteile ist unter www.rapha.cc/rcc verfügbar.
6.3 Mitgliedschaftsvorteile sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung bestimmt und dürfen nicht geteilt, übertragen, verschenkt oder verkauft werden.
6.4 Ein Verstoß gegen diese Klausel kann zur Kündigung der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung führen.
7. Nutzung von Produkten & Dienstleistungen
7.1 Vergünstigte Getränke für Mitglieder unterliegen folgenden Einschränkungen:
7.1.a Der standardmäßige Mitgliederrabatt von 50 % auf normale Heißgetränke gilt bei Vorlage der RCC-Mitgliedschaft in der App. Begrenzt auf maximal 5 Getränke pro Tag, 1 Heißgetränk pro Bestellung.
7.1.b Aktive RCC-Mitglieder haben Anspruch auf ein kostenloses Standard-Heißgetränk – einschließlich Filterkaffee, Tee, heißer Schokolade und Pflanzenmilch-Varianten – pro offizieller Club-Ausfahrt, sofern sie sich über die RCC-App angemeldet haben und die Ausfahrt an einem teilnehmenden Clubhouse oder Rapha-Event beginnt oder endet. Im Sinne des sportlichen Geists ist dieser Vorteil an die aktive Teilnahme gebunden; Mitglieder müssen den Teilnahmenachweis in der App vorlegen und die Ausfahrt vollständig absolvieren (nicht angetretene oder nicht beendete Ausfahrten sind ausgeschlossen). Die Verfügbarkeit unterliegt der lokalen Logistik und kann vor, während oder nach der offiziellen Ausfahrt angeboten werden, wie durch die Chapter- oder Tourenleiter-Symbole in der RCC-App angezeigt. Dieser Vorteil ist ausschließlich zur persönlichen Nutzung bestimmt und schließt Spezialitäten wie Gaströstungen oder Matcha aus.
7.2 Der Fahrradverleih steht ausschließlich Mitgliedern zur persönlichen Nutzung zur Verfügung. Sie dürfen keine Fahrräder für andere Personen reservieren.
7.3 Der frühzeitige Zugang und Produkteinführungen garantieren keine Verfügbarkeit einer bestimmten Größe oder Farbe.
7.4 Für den Fahrradverleih gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung einsehbar sind.
8. Verhaltenskodex
8.1 Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
8.2 Mitglieder müssen andere sowohl online als auch persönlich mit Respekt behandeln. Belästigung, Diskriminierung und jede Form von Missbrauch werden nicht toleriert.
8.3 Jedes von Rapha als unangemessen eingestufte Verhalten, einschließlich des Missbrauchs von Vorteilen oder des Zugangs zu Veranstaltungen, kann Folgendes zur Folge haben:
Aussetzung der Mitgliedschaft,
Ausschluss aus dem Club,
dauerhaftes Verbot ohne Rückerstattung.
9. Nutzung der Mitgliedschaftsplattform
9.1 Rapha kann den Zugang zu Mitgliedschaftsvorteilen oder der RCC-App aussetzen, einschränken oder widerrufen, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird.
9.2 Rapha behält sich das Recht vor, Inhalte oder den Zugang für Mitglieder zu entfernen, die gegen die Community-Standards verstoßen.
10. Änderungen der Mitgliedschaft
10.1 Rapha kann:
Vorteile ändern oder zurückziehen, die Mitgliedschaft umbenennen oder ein Rebranding vornehmen.
10.2 Mitglieder sollten diese Bedingungen vor jeder Verlängerung überprüfen. Änderungen werden auf rapha.cc veröffentlicht.
10.3 Eine Verlängerung der Mitgliedschaft wird nicht garantiert. Nach Ablauf erlöschen alle Mitgliedschaftsrechte.
11. Datenschutz und Datennutzung
11.1 Rapha erhebt personenbezogene Daten, um:
Mitgliedschaftsleistungen zu erbringen, Kontobenachrichtigungen bereitzustellen, die Erfahrung der Mitglieder zu verbessern.
11.2 Daten können ausschließlich für mitgliedschaftsbezogene Dienstleistungen an Lieferanten oder Partner weitergegeben werden.
11.3 Weitere Informationen finden Sie in der Rapha-Datenschutzrichtlinie.
12. Geltendes Recht
12.1 Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden entsprechend ausgelegt.
12.2 Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von England und Wales zuständig.
Mitgliedschaftsversicherung
RCC 2026 – VERSICHERUNGSSCHUTZ, RICHTLINIEN & POLICENDETAILS
Mitglieder des Rapha Cycling Club sind vom 31. Dezember 2025 bis zum 30. Dezember 2026 automatisch durch zwei eigens für 2026 entwickelte Policen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft abgesichert. Die RCC-Mitgliedschaft umfasst einen Versicherungsschutz, der von Aviva Insurance Limited bereitgestellt und gezeichnet wird. Rapha Racing Limited ist kein Versicherer und trifft keine Entscheidungen im Zusammenhang mit Schadensfällen. Alle Schadensfälle werden von Aviva gemäß den Policenbedingungen bearbeitet. Rapha bietet keine Beratung oder persönliche Empfehlungen im Zusammenhang mit der in der RCC-Mitgliedschaft enthaltenen Versicherung.
Police Eins: RCC-Unfallversicherung
Immer aktiv, wo und wann auch immer Sie weltweit Fahrrad fahren.
Policennummer: 100827653GPA
Verletzungsschutz: Bietet spezifische Zahlungen für Frakturen und Verrenkungen (bis zu £1.000) und dauerhafte Gesichtsnarben.
Medizinische Unterstützung: Umfasst die Kostenübernahme für Notfall-Zahnbehandlungen und bis zu fünf Physiotherapiesitzungen (insgesamt bis zu £300).
Ausrüstungs- & Geräteschutz: Deckt Ihren Helm (bis zu £350), Fahrradgepäck (bis zu £500) und Geräte wie GPS-Geräte oder Mobiltelefone (bis zu £500) ab, sofern diese bei einem Unfall beschädigt wurden.
Notfall-Transport: Sollten Sie mehr als 10 Meilen von zu Hause entfernt einen Unfall oder eine irreparable mechanische Panne erleiden, erstatten wir Ihnen die Taxikosten für die Heimfahrt (bis zu £200).
Flexible Schadensmeldungen: Sie können nun im Laufe des Jahres mehrere Schadensfälle melden, im Rahmen des Zumutbaren. Alle Schadensfälle werden überwacht, um eine angemessene Nutzung und die Sicherheit der Fahrer zu gewährleisten.
Police herunterladen Policenschein herunterladen
Police Zwei: RCC-Veranstaltungsversicherung
Schützt Ihr Fahrrad ausschließlich während organisierter Rapha-Ausfahrten und -Veranstaltungen.
Policennummer: 100828024CCI
Speziell abgesicherter Fahrradschutz: Erstmals ist Ihr persönliches Fahrrad während Club-Veranstaltungen gegen versehentliche Beschädigung abgesichert.
Hohe Deckungssummen: Schutz für Rahmen und Komponenten bis zu £1.500 pro Fahrrad.
Weltweiter Zugang bei Veranstaltungen: Dieser Versicherungsschutz gilt bei offiziellen Rapha-Veranstaltungen und -Ausfahrten für bis zu 90 Tage, wenn Sie mit uns unterwegs sind.
Automatische Wiederherstellung: Ihre Deckungssummen werden nach einem Schadensfall automatisch wiederhergestellt, sodass Sie für die nächste Ausfahrt abgesichert bleiben. Alle Schadensfälle werden überwacht, um eine angemessene Nutzung und die Sicherheit der Fahrer zu gewährleisten.
Police herunterladen Policenschein herunterladen
Wichtige Hinweise zu beiden Policen
Haftpflicht: Bitte beachten Sie, dass eine Haftpflichtversicherung nicht enthalten ist. Diese Policen decken keine Fälle ab, in denen Sie eine andere Person verletzen oder das Eigentum eines Dritten beschädigen. Sie müssen selbst eine umfassende Haftpflichtversicherung unterhalten.
Nur Unfallschäden: Der Versicherungsschutz gilt für Schäden, die durch Unfälle entstehen. Normale Abnutzung, kosmetische Kratzer oder der Diebstahl unbeaufsichtigter Fahrräder (sofern nicht in einem sicheren Gebäude eingeschlossen) sind nicht abgedeckt.
Reisen: Der Schutz für Sie selbst oder Ihr Fahrrad während der Anreise ist nicht abgedeckt. Sie müssen selbst eine umfassende Reise- und Eigentumsversicherung unterhalten.
Schadensprozess: Nur die im Policenschein aufgeführten Vorfälle sind abgedeckt. Bitte reichen Sie keine Schadensmeldung für Vorfälle ein, die nicht im Policenschein und Versicherungsschutz enthalten sind.
VERSICHERUNGS-FAQ
Police Eins: Rapha-Unfallversicherung – FAQ
Fragen zum Versicherungsschutz
F: Wann bin ich beim Radfahren versichert? A: Sie sind ab dem Moment versichert, in dem Sie zu einer Ausfahrt aufbrechen, bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause. Dies gilt für alle Radsportaktivitäten in diesem Zeitraum in Ihrem Wohnsitzland oder vorübergehend im Ausland (60 Tage).
F: Was passiert, wenn ich mich beim Radfahren verletze? A: Sie können Ansprüche für bestimmte Verletzungen geltend machen, darunter Frakturen (bis zu £1.000 für die Wirbelsäule, £300 für andere Knochen), Verrenkungen (bis zu £1.000 für Wirbelsäule/Hüfte, £200 für Gelenke) und dauerhafte Gesichtsnarben (£500–£1.000 je nach Größe), teilweise mit Selbstbeteiligung.
F: Ist mein Radsportzubehör versichert? A: Ja, sofern es bei einem Unfall beschädigt wurde, bei dem auch Ihr Fahrrad beschädigt wurde ODER Sie eine medizinische Behandlung benötigten. Der Versicherungsschutz umfasst Helme (£350), Gepäck (£500) und Geräte wie GPS-Geräte und Mobiltelefone (£500). Für jeden Gegenstand fällt eine Selbstbeteiligung von £50 an.
F: Was passiert, wenn der Unfall oder Schaden weit von zu Hause entfernt eintritt? A: Bei einem Unfall oder einer irreparablen mechanischen Panne mehr als 10 Meilen von zu Hause entfernt erstatten wir Ihnen die Taxikosten bis zu £200 (ohne Selbstbeteiligung). Alltägliche Reifenpannen sind nicht abgedeckt.
F: Muss ich an einer organisierten Ausfahrt teilnehmen, um versichert zu sein? A: Nein. Im Gegensatz zur RCC-Veranstaltungsversicherung deckt diese Police ALLE Ihre Ausfahrten ab – Pendelfahrten, Training, Freizeitfahrten – solange Sie ein zahlendes Mitglied sind. Wettkampffahrten jeglicher Art sind nicht abgedeckt.
Alter & Anspruchsberechtigung
F: Wer kann versichert werden? A: Jedes vollzahlende Mitglied von Rapha Racing im Alter von 18 bis 85 Jahren zu Beginn der Policenlaufzeit.
F: Was passiert, wenn ich während des Versicherungsjahres 86 werde? A: Sie bleiben bis zum Ablauf der Police am 30. Dezember 2026 versichert, müssen jedoch bei Policenbeginn unter 86 Jahre alt sein.
Sachschadensansprüche
F: Mein Helm ist bei einem Sturz gerissen – kann ich das melden? A: Ja, sofern Sie ihn zum Unfallzeitpunkt getragen haben und entweder Ihr Fahrrad beschädigt wurde ODER Sie eine medizinische Behandlung benötigten. Die maximale Erstattung beträgt £350 abzüglich £50 Selbstbeteiligung. Falls beim Helmhersteller eine Garantieregelung besteht, müssen Sie diese ebenfalls in Anspruch nehmen.
F: Was, wenn mein Telefon oder GPS-Gerät beim Sturz beschädigt wurde? A: Sie können bis zu £500 (abzüglich £50 Selbstbeteiligung) geltend machen, müssen aber nachweisen, dass das Gerät zum Unfallzeitpunkt aktiv die Ausfahrt aufgezeichnet hat – in der Regel per GPX-Datei oder ähnlichen Daten.
F: Wie neu müssen meine Gegenstände sein? A: Die Gegenstände müssen innerhalb der letzten 3 Jahre von Ihnen neu erworben worden sein. Sie benötigen einen Kaufnachweis und Seriennummern. Bei geschenkten Gegenständen ohne Kaufnachweis kann der Anspruch abgelehnt werden.
F: Was, wenn es für meine Geräte ein Unfallersatz- oder Garantieprogramm gibt? A: Der Versicherer zahlt nur bis zum Unfallersatzwert, nicht bis zum vollen Verkaufspreis.
Medizinische Ansprüche
F: Ich habe mir das Schlüsselbein gebrochen – wie viel kann ich geltend machen? A: £300 für Schlüsselbeinbrüche (ohne Selbstbeteiligung). Ansprüche gelten nur für vollständige Brüche über die gesamte Knochenbreite, für Fälle, die eine chirurgische Behandlung erfordern, oder für Fälle, die einen Gips für mindestens 6 Wochen erfordern.
F: Wird meine Physiotherapie übernommen? A: Ja, bis zu insgesamt £300 (max. £60 pro Sitzung, bis zu 5 Sitzungen) für Behandlungen, die innerhalb von 3 Monaten nach dem Unfall abgeschlossen werden. Es gilt eine Selbstbeteiligung von £60.
F: Was ist mit Notfall-Zahnbehandlungen? A: Abgedeckt bis zu £300 (£60 Selbstbeteiligung) für Notfallbehandlungen zur Schmerzlinderung und Reparatur natürlicher Zähne. Kosmetische Behandlungen, Kronen und Prothesen sind ausgeschlossen.
F: Kann ich verschiedene Verletzungsleistungen kombinieren? A: Ja, Sie können für mehrere Verletzungen aus demselben Unfall Ansprüche geltend machen, bis zu einem Gesamthöchstbetrag von £1.000.
Was NICHT abgedeckt ist
F: Ich habe mein Fahrrad unbeaufsichtigt gelassen und ein Gerät wurde gestohlen – bin ich versichert? A: Nein. Diese Police deckt KEINEN Diebstahl oder Verlust, sondern nur Unfallschäden.
F: Ich kann die Reifenpanne selbst reparieren – kann ich Fahrtkosten geltend machen? A: Nein. Nur irreparable Pannen oder Unfälle berechtigen zur Fahrtkostenerstattung.
F: Ich fahre Wettkampfrennen – bin ich versichert? A: Nein. Wettkampf-Radsport jeglicher Art ist ausgeschlossen. Bitte erwerben Sie eine Rennlizenz bei Ihrem lokalen Verband und stellen Sie sicher, dass die Haftpflicht ebenfalls dort abgedeckt ist.
Schadensprozess
F: Wie melde ich einen Schadensfall? A: Schadensfälle werden über ein Formular auf der Rapha.cc-Seite verwaltet, das direkt mit unseren Schadensregulierern verbunden ist. Rapha überwacht die eingereichten Schadensfälle und überprüft die aktive Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Vorfalls.
F: Wie schnell muss ich einen Unfall melden? A: Sie sollten sich bemühen, Schadensmeldungen innerhalb von 28 Tagen nach dem Unfall einzureichen. Verzögern Sie dies nicht. Meldungen können bei verspäteter Einreichung abgelehnt werden, sofern Rapha nicht vorab mit dem Anbieter etwas anderes vereinbart hat (z. B. werden Meldungen vom 31. Dezember bis 28. Februar außerhalb der 28-Tage-Frist akzeptiert) oder besondere Umstände vorliegen, die dies verhindert haben (z. B. Krankenhausaufenthalt).
F: Welche Nachweise benötige ich? A: Sie benötigen:
Nachweis, dass der Unfall stattgefunden hat (Fotos, GPS-Daten)
Quittungen/Kaufnachweise für beschädigte Gegenstände
Medizinische Unterlagen bei Verletzungsansprüchen
Für Geräte: Nachweis, dass sie die Ausfahrt aufgezeichnet haben (GPX-Dateien)
Reisebelege, soweit zutreffend
F: Kann ich eine alte Verletzung geltend machen? A: Nein. Vorbestehende Verletzungen aus den letzten 12 Monaten sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Erkrankungen, die in den 24 Monaten vor Policenbeginn eine medizinische Behandlung erforderten.
F: Kann ich einen Unfall innerhalb der Policenlaufzeit melden, wenn ich kein Mitglied mehr bin? A: Nein. Die Police deckt aktive RCC-Mitglieder ab; Sie müssen sowohl zum Unfallzeitpunkt als auch zum Zeitpunkt der Schadensmeldung aktives Mitglied sein.
Reisen & Entfernung
F: Ich hatte 8 Meilen von zu Hause entfernt eine Panne – kann ich die Taxikosten geltend machen? A: Nein. Sie müssen mehr als 10 Meilen von zu Hause (oder Ihrem Zielort) entfernt sein, um eine Fahrtkostenerstattung zu erhalten.
F: Benötige ich eine Quittung für das Taxi? A: Ja. Für alle geltend gemachten Fahrtkosten müssen Sie eine Quittung vorlegen.
F: Was gilt als „irreparable Panne"? A: Ein mechanischer Defekt, den Sie nicht vor Ort beheben können. Sie müssen dies nachweisen (Fotos, GPX-Datei mit Standortangabe). Unzureichende Schläuche oder Werkzeuge gelten nicht als „irreparable Panne".
Behandlung & Medizinisches
F: Wie lange habe ich Zeit, eine Behandlung zu erhalten? A: Physiotherapie- und Zahnbehandlungen müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem Unfall abgeschlossen sein.
F: Benötige ich eine ärztliche Bescheinigung? A: Ja. Sie benötigen einen schriftlichen Nachweis eines qualifizierten Arztes, der die erhaltene Behandlung bestätigt.
F: Was, wenn sich meine Verletzung später verschlechtert? A: Ansprüche müssen sich auf Verletzungen beziehen, die direkt durch den Unfall verursacht wurden, nicht auf eine schrittweise Verschlechterung oder sich verschlimmernde vorbestehende Erkrankungen.
Hilfe erhalten
F: Ich benötige Hilfe bei meinem Schadensfall, an wen kann ich mich wenden? A: Wir haben den Schadensprozess und den Policenschein vereinfacht, damit Sie ihn leicht bearbeiten können. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen oder Schwierigkeiten haben, senden Sie bitte eine E-Mail an RCC@rapha.cc, die Sie mit dem zuständigen Schadensregulierer verbindet.
Zu beachten: Dies ist IHRE persönliche Unfallversicherung als Rapha-Mitglied. Sie gilt bei jeder Ausfahrt, nicht nur bei Club-Veranstaltungen.
Police Zwei: RCC-Veranstaltungsversicherung – FAQ
Fragen zum Versicherungsschutz
F: Wann sind meine Fahrräder versichert? A: Nur während organisierter Rapha-Radsportveranstaltungen und -Ausfahrten – vom Treffpunkt bis zum Ende der Veranstaltung. Der Versicherungsschutz gilt NICHT während der An- oder Abreise zu Veranstaltungen oder bei regulären Pendelfahrten. Findet eine Rapha-Veranstaltung über mehrere Tage statt (z. B. Summit oder Escape), gilt der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Veranstaltung (vom Start- bis zum Enddatum).
F: Mein Fahrrad hat nur kosmetische Kratzer – kann ich das melden? A: Nein. Der Schaden muss die ordnungsgemäße Nutzung des Gegenstands verhindern, rein kosmetische Kratzer reichen nicht aus.
F: Was passiert, wenn ein unbeaufsichtigtes Fahrrad gestohlen wird? A: Diebstahl ist nur abgedeckt, wenn das Fahrrad in einem sicheren, stabilen Gebäude eingeschlossen war. Unbeaufsichtigte Fahrräder im Freien oder an unsicheren Orten sind bei Diebstahl NICHT abgedeckt.
F: Wie viel kann ich für ein einzelnes Fahrrad geltend machen? A: Bis zu £1.500 pro Fahrrad. Der Versicherungsschutz ist nicht darauf ausgelegt, Ihre private Eigentumsversicherung zu ersetzen.
F: Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb des Wohnsitzes oder des Chapter-Standorts? A: Ja. Sie sind bei Rapha-Veranstaltungen und -Ausfahrten außerhalb Ihres Wohnsitzlandes für bis zu 90 Tage versichert. Dies gilt unabhängig von Ihrem Chapter-Standort.
Fragen zum Schadensprozess
F: Wie schnell muss ich einen Schadensfall melden? A: Sie sollten sich bemühen, Schadensmeldungen innerhalb von 28 Tagen nach dem Vorfall einzureichen. Bei Diebstahl sollte das Mitglied den Vorfall der lokalen Polizei melden, da Diebstahl nicht durch die Police abgedeckt ist.
F: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Schadensfällen? A: £100 pro Schadensfall bei Fahrradschäden.
F: Welche Nachweise benötige ich für einen Schadensfall? A: Sie benötigen:
Angaben zum Vorfall
Nachweis des Eigentums und Werts des Fahrrads
Fotos des Schadens
Bestätigung der Teilnahme an der Veranstaltung (App-Anmeldung, Strava-Datei, Veranstaltungsregistrierung)
F: Verringert eine Schadensmeldung meinen Versicherungsschutz? A: Nein. Die Police verfügt über eine „automatische Wiederherstellung" – Ihre Deckungssummen werden nach einem Schadensfall wiederhergestellt. Alle Schadensfälle werden zur Sicherstellung der Nutzung und der Fahrersicherheit überwacht.
Anforderungen an die Police
F: Welche Verantwortlichkeiten habe ich als Mitglied? A: Sie müssen:
Ihre gesamte Ausrüstung in gutem funktionsfähigem Zustand halten
angemessene Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Verlust treffen
sicherstellen, dass Fahrräder bei Unbeaufsichtigtheit ordnungsgemäß gesichert sind
Aufzeichnungen über Käufe und Verkäufe führen
den RCC-Verhaltenskodex und die Gruppenfahretikette gemäß den örtlichen Sicherheitsvorschriften einhalten
An- und Abreise & Aufbewahrung
F: Sind Fahrräder auf dem Weg zu einer Veranstaltung versichert? A: Nein. Während der An- oder Abreise zu Veranstaltungen besteht KEIN Versicherungsschutz.
F: Was gilt als „sicheres Gebäude"? A: Ein solide konstruiertes Gebäude mit sicheren Schlössern. Fahrräder müssen sich darin befinden und abgeschlossen sein, damit der Diebstahlschutz gilt.
Hilfe erhalten
F: Ich benötige Hilfe bei meinem Schadensfall, an wen kann ich mich wenden? A: Wir haben den Schadensprozess und den Policenschein vereinfacht, damit Sie ihn leicht bearbeiten können. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen oder Schwierigkeiten haben, senden Sie bitte eine E-Mail an RCC@rapha.cc, die Sie mit dem zuständigen Schadensregulierer verbindet.
Hinweis: Diese Fahrradpolice deckt ausschließlich Veranstaltungen ab – nicht das tägliche Pendeln oder Freizeitfahrten außerhalb organisierter Club-Veranstaltungen.
Haftungsausschluss für Ausfahrten
Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmer einer von Rapha organisierten Ausfahrt, die von Rapha Racing LLC für Ausfahrten in den USA, von Rapha Racing Pty Ltd für Ausfahrten in Australien und von Rapha Racing K.K Ltd für Ausfahrten in Japan durchgeführt wird; alle übrigen Ausfahrten werden von Rapha Racing Limited durchgeführt (der jeweils zuständige Veranstalter wird im Folgenden als „Rapha" bezeichnet). Das Ankreuzen des Kästchens durch den Teilnehmer gilt als Anerkennung der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Teilnehmer akzeptiert, dass die Veranstaltung, an der er teilnimmt, in keiner Form ein Rennen ist. Es finden keine Zeitrennen statt, und die Zeit zur Absolvierung der Ausfahrt wird nicht erfasst. Wer als im Wettkampf gegen andere fahrend angesehen wird, wird von der Ausfahrt ausgeschlossen und von der Teilnahme an zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen.
Der Teilnehmer erkennt die inhärenten Gefahren und Risiken an, die mit der Teilnahme an dieser Aktivität verbunden sind. Zu den Risiken können unter anderem Kollisionen mit Fußgängern, Fahrzeugen, anderen Radfahrern oder festen bzw. beweglichen Gegenständen sowie Gefahren durch Straßenverhältnisse, Ausrüstungsversagen, Wetter, unzureichende Sicherheitsausrüstung oder die Nutzung von durch Rapha oder den Teilnehmer bereitgestellten Ausrüstungen oder Materialien gehören.
Der Teilnehmer erkennt an, dass diese Risiken durch sein eigenes Handeln oder Unterlassen, das Handeln oder Unterlassen anderer Teilnehmer, die Umgebung und Bedingungen, unter denen die Aktivität stattfindet, und/oder durch eigene Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit anderer verursacht werden können, unabhängig davon, ob dies zum jetzigen Zeitpunkt bekannt oder vernünftigerweise vorhersehbar ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit gutem Urteilsvermögen zu handeln, und erkennt seine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Fahrern in seiner Umgebung an.
Der Teilnehmer akzeptiert und übernimmt alle Risiken und ist während der Veranstaltung voll verantwortlich für sein Handeln. Rapha übernimmt keine Verantwortung für das Handeln des Teilnehmers oder dessen Folgen.
Jeder Teilnehmer ist selbst für seinen eigenen Versicherungsschutz während der Veranstaltung verantwortlich. Etwaige gezahlte Gebühren beinhalten keinen Versicherungsschutz für Unfälle, Krankheit oder Fahrlässigkeit eines einzelnen Teilnehmers. Jeder durch das Handeln eines Teilnehmers verursachte Unfall oder Verletzung liegt in dessen alleiniger Verantwortung.
Jeder Teilnehmer ist für sämtliche Gebühren oder Kosten verantwortlich, die aus einem Unfall entstehen, an dem er beteiligt ist oder den er verursacht hat. Dies umfasst unter anderem Gebühren von Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen oder ähnlichen Diensten wie einem Bergrettungsdienst. Sollte der Teilnehmer nicht in der Lage sein, die Entscheidung zu treffen, den Notdienst zu rufen, oder dies aus irgendeinem Grund unterlassen, stimmt der Teilnehmer zu, dass ein Rapha-Mitarbeiter oder ein Mitglied der Öffentlichkeit dies für ihn tun kann. In diesem Fall akzeptiert der Teilnehmer weiterhin die Kosten und Folgen dieser Handlung.
Der Teilnehmer verzichtet auf sein Recht, Rapha und/oder dessen Verwalter, Direktoren, Vertreter, leitende Angestellte, Freiwillige und Mitarbeiter, andere teilnehmende Veranstalter, etwaige Sponsoren, Werbetreibende und, falls zutreffend, Eigentümer und Vermieter der Räumlichkeiten, in denen die Aktivitäten stattfinden, zu verklagen, und entlässt diese aus jeglicher Haftung, Ansprüchen, Forderungen, Verlusten oder Schäden auf Rechnung des Teilnehmers, die jetzt oder in Zukunft entstehen und die ganz oder teilweise durch die Beteiligung des Teilnehmers an, die Verbindung mit oder die Anreise zu und von der Aktivität verursacht werden oder verursacht worden sein sollen, einschließlich der Fahrlässigkeit des Teilnehmers und der Fahrlässigkeit anderer Teilnehmer.
Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Unterschrift des Anmeldeformulars, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, zu fahren, frei von jeglicher Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigung ist, die ihn am Fahren hindern würde, und über ein ausreichendes Fitnessniveau verfügt, um die vorgesehene Strecke vor Beginn der Ausfahrt zu bewältigen. Entscheidet sich der Teilnehmer während der Veranstaltung, Route oder Distanz zu ändern, tut er dies auf eigenes Risiko.
Wird die organisierte Ausfahrt von einem Rapha-Vertreter geleitet, bemüht sich Rapha, ein angemessenes Verhältnis von Fahrern zu Tourenleitern zu gewährleisten, das den Fahrbedingungen entspricht.
Der Teilnehmer akzeptiert, dass Anweisungen und Routen zum Zeitpunkt der Veranstaltung abweichen können.
Das Anmeldeformular muss von einer Person ausgefüllt werden, die 18 Jahre oder älter ist. Ein Altersnachweis kann vom Veranstalter verlangt werden.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, während der gesamten Fahretappe der Veranstaltung mindestens einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen. Rapha behält sich das Recht vor, Personen ohne Helm oder mit ungeeigneter Ausrüstung oder Kleidung die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern.
Der Teilnehmer bestätigt, dass das für die Veranstaltung genutzte Fahrrad und seine gesamte Ausrüstung von geeigneter Qualität und Verkehrstauglichkeit sind.
Ein wesentlicher Teil der Ausfahrt findet auf öffentlichen Straßen statt, und der Teilnehmer ist sich dessen vor Verlassen des Veranstaltungsstandorts oder Clubhouse bewusst. Sollte der Teilnehmer Bedenken hinsichtlich der Strecke oder des Fahrens auf öffentlichen Straßen haben, sollte er nicht teilnehmen. Streckenpunkte sind möglicherweise nicht markiert, daher ist es wichtig, dass die Teilnehmer bei der Gruppe bleiben, mit der sie fahren. Handelt es sich um eine geschlossene Veranstaltung, sind die Straßen selbst zwar nicht gesperrt, der Veranstalter betrachtet die Strecke jedoch als Teil der Veranstaltung.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass eine Suche organisiert werden kann, falls er nicht zum Veranstaltungsstandort oder Clubhouse zurückkehrt, an dem die Ausfahrt begonnen hat, und dass die daraus entstehenden Kosten dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.
Während der Ausfahrt darf kein Alkohol konsumiert werden.
Der Teilnehmer stimmt der Nutzung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Rapha-Datenschutzrichtlinie zu.
Der Teilnehmer gewährt Rapha das unwiderrufliche und uneingeschränkte Recht und die Erlaubnis, sein Bild, Erscheinungsbild, seinen Namen und/oder biografische Informationen ganz oder teilweise, zusammengesetzt oder in Charakter oder Form verändert, ohne Einschränkung hinsichtlich Änderungen oder Bearbeitungen oder Reproduktionen davon, in Farbe oder anderweitig, über jedes derzeit oder zukünftig bekannte Medium zu nutzen, wiederzuverwenden, zu veröffentlichen und erneut zu veröffentlichen, zu Zwecken der Illustration, Promotion, Kunst, Redaktion, Werbung, des Handels oder zu jeglichem anderen Zweck.
Der Teilnehmer erkennt an, dass zusätzlich zu den vorliegenden weitere Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen gelten können, einschließlich Verzichtserklärungen, Freigaben oder Haftungsvereinbarungen sowie gegebenenfalls Bedingungen für Fahrradverleih oder andere Leistungen. Solche zusätzlichen Bedingungen oder Vereinbarungen gelten ergänzend zu diesen Bedingungen und ersetzen, ersetzen oder beeinträchtigen diese nicht.
Der Teilnehmer versteht, dass nichts in dieser Freigabe die Haftung von Rapha einschränkt oder ausschließt für: (a) Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von Rapha verursacht wurden; (b) sonstige Angelegenheiten, bei denen es für Rapha gesetzlich unzulässig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken. Der Teilnehmer stimmt jedoch auch zu, dass die Haftung von Rapha, falls diese festgestellt wird, unter keinen Umständen £10.000 übersteigt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen englischem Recht, und die Gerichte von England und Wales haben die ausschließliche Zuständigkeit in dieser Hinsicht.
Für Ausfahrten, die von Kunden von Rapha oder Mitgliedern des Rapha Cycling Club (RCC) organisiert werden, übernimmt Rapha keine Haftung, wie auch immer diese verursacht wird, da diese Ausfahrt in keiner Weise von Rapha Racing Limited oder einer seiner globalen Tochtergesellschaften organisiert wird und kein Mitarbeiter von Rapha Racing Limited in gewerblicher Funktion an dieser Ausfahrt teilnimmt.
Ist der Fahrer nicht für eine kostenpflichtige Veranstaltung registriert, darf er nicht an allen oder Teilen der Veranstaltung (Routen, Verpflegungsstationen, Hotels usw.) teilnehmen, da diese als Bestandteile des Erlebnisses gelten.
Rapha empfiehlt Mitgliedern, eine Reise- und Personenversicherung abzuschließen, um im Falle eines Vorfalls abgesichert zu sein. In manchen Fällen kann Rapha den Abschluss einer Versicherung verlangen (z. B. bei RCC Summits).
Mit der Unterschrift dieser Verzichtserklärung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, für 24 Monate nach der Unterschrift an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein und diese einzuhalten, sofern Rapha diese Bedingungen nicht innerhalb dieses Zeitraums aktualisiert; in diesem Fall muss der Teilnehmer diese Freigabe erneut unterschreiben.
Nach sorgfältiger Überlegung gebe ich, der Teilnehmer, freiwillig meine Zustimmung und erkläre mich ausdrücklich mit allen oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Rapha-Ausfahrten, an denen ich teilnehme, für einen Zeitraum von 24 Monaten einverstanden. Mit dem Ankreuzen des Kästchens bestätige ich, dass ich die obige Vereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und diesen ausdrücklich zugestimmt habe.
Mit dem Kauf der Mitgliedschaft stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig zu.
Ich bin bereit, dem RCC beizutreten
Maurten x Rapha Cycling Club Mitgliedschaftsangebot
Teilnahmeberechtigung: Nur für neue RCC-Mitglieder, die über den Werbelink beitreten. Bestehende Mitglieder sind ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft muss von Rapha vollständig bestätigt worden sein, bevor ein Vorteil gewährt wird.
Gutschein: Ein Gutschein über £50 Rabatt bei einem Einkauf ab £200 auf rapha.cc wird nach Bestätigung der Mitgliedschaft per E-Mail versendet. Gültig für eine Transaktion ausschließlich auf rapha.cc – nicht rückwirkend anwendbar, nicht übertragbar, nicht weiterverkäuflich und nicht mit anderen Codes kombinierbar. Kein Bargeldwert. Die Standard-Sale-Bedingungen von Rapha gelten.
Angebotszeitraum: Läuft 28 Tage nach dem Datum der Versendung der Werbe-E-Mail ab. Verspätete Anmeldungen sind unabhängig davon, wann die E-Mail geöffnet wurde, nicht anspruchsberechtigt.
FAR Ride – 30. Juni: Vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der Standardbedingungen für RCC-Veranstaltungen. Die Mitgliedschaft garantiert keinen Startplatz.
Allgemeines: Angeboten von Maurten in Zusammenarbeit mit Rapha, vorbehaltlich der Standard-RCC-Mitgliedschaftsbedingungen von Rapha (rapha.cc). Beide Parteien behalten sich das Recht vor, das Angebot jederzeit zurückzuziehen oder zu ändern. Die Entscheidung von Rapha ist in allen Streitfällen endgültig. Es gelten die Gesetze von England und Wales.